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Alle refraktiv-chirurgischen Eingriffe, also auch die PRK Methode, gelten als ärztliche Privatleistungen. Die Refraktive Chirurgie ist von der Bundesärztekammer in den Katalog der "Individuell zu finanzierenden Gesundheitsleistungen" aufgenommen worden. Dies heißt, dass die gesetzliche Krankenkasse die Behandlungskosten, u. a. auch die der der PRK Methode, grundsätzlich nicht übernehmen.
Die Operationskosten liegen bei der PRK Methode bzw. je nach Verfahrensart, zwischen ca. €1.250 und €2.000 pro Auge. Vor- und Nachuntersuchungen unterliegen separaten Abrechnungen. Die Abrechnung der PRK Operation erfolgt nach der jeweils gültigen Gebührenordnung für Ärzte (GOÄ).
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