Augenlaseroperationen steuerlich absetzbar

Krankheit, Begriffserklärung: Eine Krankheit setzt einen anormalen körperlichen, geistigen oder seelischen Zustand voraus, der den Betroffenen in der Ausübung normaler psychischer oder körperlicher Funktionen derart beeinträchtigt, dass er einer medizinischen Behandlung bedarf. Dabei sind die Krankheitskosten Aufwendungen, die der Krankheitsheilung dienen oder den Zweck verfolgen, das Krankheitsbild erträglich zu machen. Die Vertreter der Länder haben sich mit dem Problem Augenlaserbehandlungen, Lasik, Lasek, PRK, etc.  erneut auseinandergesetzt und über die steuerliche Behandlung von Aufwendungen für Augenlaseroperationen abgestimmt.

   


Das Ergebniss:
Bei Steuerpflichtigen, die sich einer LASIK oder LASEK Augenoperation unterziehen, immer eine Fehlsichtigkeit und damit eine Krankheit vorliegt. Eine Operation wie die LASIK oder LASEK stellt somit eine Heilbehandlung dar. Darüber hinaus sind Operationsmethoden der LASIK oder LASEK wissenschaftlich anerkannt.